Durch das Wachstumschancengesetz fördert der Staat energieeffiziente Neubauwohnungen. Als Investor*in können Sie dabei gleich mehrfach profitieren und oft bereits ab der ersten Vermietung über die Zins- und Tilgungsleistungen hinaus ein attraktives zusätzliches Einkommen generieren.
Das Wachstumschancengesetz
Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung belohnt Investitionen in klimafreundlichen Wohnraum. Wer eine entsprechende Neubauwohnung zur Vermietung erwirbt, profitiert bei Einhaltung gesetzlich festgeschriebener Bedingungen von außergewöhnlichen steuerlichen Vorteilen – insbesondere in den ersten Jahren.
Das Gesetz ermöglicht es erstmals, zwei Abschreibungen miteinander zu kombinieren. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Sie so bis zu 10 % des Gebäudewerts pro Jahr steuerlich absetzen. Das senkt Ihre Steuerlast spürbar und verbessert Ihre Liquidität von Anfang an.
Die Funktionsweise
-
1. Degressive AfA: Bis zu 5 % regulär abschreiben – schneller als bisher
Bislang konnten Sie den Gebäudewert Ihrer vermieteten Immobilie über 50 Jahre mit jeweils 2 % pro Jahr abschreiben. Dies geht nun nach aktueller Gesetzeslage unter bestimmten Bedingungen deutlich schneller:
- 5 % jährlich auf den jeweils verbleibenden Restwert Ihrer Wohnung und das über viele Jahre hinweg. -
Zusätzliche Sonder-AfA: 20 % abschreiben – verteilt auf vier Jahre
Wenn Sie in eine besonders energieeffiziente Neubauwohnung investieren – also ein Gebäude im Effizienzhaus-Standard 40 mit QNG-Zertifizierung – sieht das Gesetz eine zusätzliche Sonderabschreibung in Höhe von insgesamt 20 % des Gebäudewerts vor:
- gleichmäßige Verteilung i.H.v. 5 % über die ersten vier Jahre,
- besonders hohe Abschreibungen genau dann, wenn Sie Ihnen am meisten nutzen. -
Rechenbeispiel (unverbindlich)
Bei einer Wohnung einem Gebäudeanteil i.H.v. 250.000 €, die den Anforderungen zur Sonder-AfA entspricht können
Im ersten Jahr dürfen Sie dann 25.000 € abschreiben:
5 % degressive AfA = 12.500 €,
+ 5 % Sonder-AfA = 12.500 €.
Auch in den folgenden drei Jahren profitieren Sie weiter in gleicher Höhe von der zusätzlichen Sonder-AfA, während die degressive AfA auf den jeweils aktuellen Restwert bis zur vollständigen Abschreibung der Immobilie fortgeführt wird. - Wie genau nützt mir das?!
In Deutschland dürfen Sie rechnerische Verluste (Abschreibungen) auf vermietete Immobilien mit Ihrer Einkommenssteuerlast verrechnen. Die oben beispielhaft berechneten 25.000 € können also als Werbungskosten nicht nur Ihr Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch Ihr zu versteuerndes Erwerbseinkommen mindern. Dadurch haben Sie durch den Kauf einer Eigentumswohnungen im Grunde zwei Einnahmequellen: Die Mieteinnahmen und die verringerte Steuerlast. - Fazit für Investoren
- Vier Jahre lang bis zu 10 % des Gebäudewerts pro Jahr abschreiben
- Steuerliche Verluste mit Ihrem Gehalt verrechenbar
- Spürbar geringerer Eigenaufwand durch Steuerersparnis
- Möglicher monatlicher Überschuss – passives Einkommen möglich ab Erstvermietung
- Kombinierbar mit weiteren Förderprogrammen (z. B. KfW-Darlehen 298)
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Frage vorangestellten Angaben unverbindlich und allgemeiner natur sind. Ob und in welchem Umfang steuerliche Vorteile tatsächlich in Anspruch genommen werden können, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Daher empfehlen wir Ihnen die zusätzliche Konsultation Ihres Steuerberaters, da nur dieser eine verbindliche steuerliche Beurteilung vornehmen kann und darf.
Wir haben die passende Immobilie für Sie!
Wir verfügen bereits über sorgfältig ausgewählte Immobilien und Projekte, die nach aktuellem Stand die Voraussetzungen für steuerliche Sonderabschreibungen erfüllen können. Ob und in welchem Umfang diese Vorteile tatsächlich genutzt werden können, hängt jedoch von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Daher ist es uns wichtig, dass Ihre Kapitalanlage zu Ihren finanziellen Wünschen und Vorstellungen sowie zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt. In Abhängigkeit Ihres Einkommens, Ihres Familienstandes, Ihrer individuellen Risikoneigung, Ihres Anlagehorizonts und Ihrer persönlichen Anlagemotivation erarbeiten wir – unter Zuzug Ihres Steuerberaters, der eine verbindliche Beurteilung vornehmen kann – ein maßgeschneidertes Investment für Sie und mit Ihnen.